1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Änderungsschneiderei Kara und ihren Kundinnen und Kunden über Änderungen, Reparaturen, Reinigungs-, Mangel- und sonstige Textildienstleistungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Auftrag und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang wird bei Annahme des Kleidungs- oder Textilstücks vereinbart. Maß-, Farb- und Materialbesonderheiten werden nach Möglichkeit gemeinsam festgehalten. Nachträgliche Änderungswünsche können zu zusätzlichen Kosten und einer längeren Bearbeitungszeit führen.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung bei Abholung und ohne Abzug fällig. Notwendige Zusatzarbeiten werden vor ihrer Ausführung mit der Kundin oder dem Kunden abgestimmt, sofern sie bei Annahme nicht erkennbar waren.
4. Termine
Fertigstellungstermine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Materialeigenschaften, verspäteter Zulieferungen oder höherer Gewalt berechtigen nicht automatisch zu Schadensersatz. Wir informieren Sie, sobald eine wesentliche Verzögerung absehbar ist.
5. Mitwirkung und Materialrisiken
Bitte weisen Sie uns vor Auftragserteilung auf bekannte Vorschäden, Flecken, frühere Bearbeitungen sowie empfindliche oder außergewöhnliche Materialien hin. Bei gebrauchten Textilien können verdeckte Mängel, altersbedingte Schwächungen oder nicht erkennbare Materialreaktionen auftreten. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Abnahme und Mängel
Bitte prüfen Sie das bearbeitete Stück bei Abholung. Erkennbare Abweichungen sollten unmittelbar angesprochen werden, damit wir diese prüfen und gegebenenfalls nachbessern können. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt.
7. Abholung
Fertiggestellte Stücke sind innerhalb angemessener Zeit nach dem vereinbarten Termin abzuholen. Für eine längerfristige Aufbewahrung können nach vorherigem Hinweis angemessene Lagerkosten anfallen. Gesetzliche Regelungen über Annahmeverzug und nicht abgeholte Sachen bleiben unberührt.
8. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Änderungsschneiderei Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.